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Sterbehilfe – Der beiderseitige Wunsch nach kommender Erlösung

Sterbehilfe ist in den letzten Jahren immer mehr zu einem großen Thema geworden. Tagungen, Debatten und Gesetze, Deutschland kommt einem Ziel immer näher. Doch viele wollen sich dem Ziel einer Legalisierung gar nicht nähern, da sie Euthanasie für ein Verbrechen halten. Ein Verbrechen einen Menschen von seinem Leid zu erlösen?; belächeln wiederum die Anderen.

Sterbehilfe in Deutschland

Sterbehilfe oder genauer gesagt, aktive Sterbehilfe ist in Deutschland gesetzlich verboten. Ein Stück weit wurde unsere Rechtslage schon durch die, vom Bundesgerichtshof verabschiedete, Patientenverfügung gelockert, doch Euthanasie bleibt ein Tabu und das nicht nur gesetzlich. Das diskutieren unter einander, in der eigenen Familie oder dem Freundeskreis, ist auch eine sehr kritische Sache. Ich habe das Gefühl Sterbehilfe ist ein weiteres Tabuthema über das die Gesellschaft ein Stillschweigen legen möchte.

Glauben ist schön und der Glauben hilft vielen Menschen ihr Leben zu bewältigen, doch am Ende des Weges sollte man nicht mehr blauäugig dem religiösen Pfad folgen. Denn welcher gutherzige Gott hätte verlangt, dass seine Anhänger leiden. Die katholische Kirche, die sich vehement gegen die Forderung nach Euthanasie wehrt, sollte sich vielleicht eher den Kopf über wirkliche Straftaten zerbrechen, die jahrelang ohne Reaktion in den eigenen Kreisen geschahen.

Niemand möchte gerne eines Tages vor der Entscheidung stehen, einen Menschen weiterleben zulassen oder ihm sein Leben zu verwehren. Doch die Frage bleibt, ist ein Leben im Wachkoma oder mit unendlich großen Schmerzen noch ein Leben? Was ist mit denjenigen, die schon vor ihrem zerbrechlichen Zustand dafür einstanden, im Alter von der Sterbehilfe zu profitieren.
Hätte man damals im Krieg die verwundeten Gegner einfach erbärmlich sterben lassen sollen? Nein man hat ihnen eine Kugel durch den Kopf gejagt, damit sie nicht mehr leiden müssen, dieser Akt war human, er war aufrichtig.
Kein Mensch hat es verdient zu leiden, auch kein alter Mensch und es gibt gewisse Punkte, an denen das Leben nicht mehr menschlich und würdevoll ablaufen kann. Denn niemand möchte ohne zu reden Tag für Tag in seinem Bettchen liegen und jeglicher Kommunikation entzogen sein.
Kurze Zeit sollte man die Augen schließen und sich fragen, wie das Gefühl wohl ist zu liegen, jeden Abend die Augen zuzumachen und zu hoffen, dass man nicht mehr aufwacht. Jeder Tag wird zur Qual, der oftmals nicht nur von sozialer Isolation, sondern auch noch von quälenden Schmerzen geprägt ist.

Die Zeit vor dem Tod – Eine Belastung für Angehörige und den Patienten

Natürlich darf man auch die Belastung für Angehörige nicht vergessen. Diese müssen langsam bei dem Zerfall eines innig geliebten Menschens zusehen. Sie behalten ihn in Erinnerung, zerbrechlich, schwach, schmerzerfüllt und womöglich noch mit einer veränderten Persönlichkeit. Ein kranker Mensch verlangt seinen Angehörigen oftmals mehr ab, als sie vielleicht geben können. Natürlich geben sie aus Liebe ihr letztes Hemd, doch die Fälle der Angehörigen, die anschließend unter psychosomatischen Störungen leiden, sind nicht gerade selten.

Natürlich ist die Patientenverfügung ein erster Schritt auf die aktive Sterbehilfe hinzu, jedoch gilt diese nur bei Unterzeichnung des Patienten vor seiner Erkrankung. Liegt diese also nicht vor, wird der Mensch künstlich am Leben erhalten, ohne dass die Angehörige etwas machen dagegen tun können. Ich denke in dieser Hinsicht muss in Deutschland noch einiges passieren.

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1 Kommentar

Sterbehilfe – Der beiderseitige Wunsch nach kommender Erlösung

  1. Dehmel / DGHS

    27. Jul, 2010

    Wieso ist die Patientenverfügung “ein erster Schritt auf die aktive Sterbehilfe hinzu”? Bei dieser Willenserklärung geht es darum, unerwünschte lebens- (und leidens-)verlängernde Maßnahmen für sich selbst am Lebensende auszuschließen. Dieser Verzicht auf oder Abbruch von entsprechenden Maßnahmen ist passive Sterbehilfe. Diese wird seit vielen Jahren in Deutschland legal praktiziert, also nicht erst seit dem Gesetz von September 2009. Im Gesetz wurde nun lediglich festgeschrieben, dass eine PV zu beachten ist. Bei der aktiven Sterbehilfe wird eine bewusste Tötung herbeigeführt, sie ist in § 216 StGB verboten.

    Susanne Dehmel
    Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS)